“Wir hoffen immer, und in allen Dingen ist besser hoffen als verzweifeln.”

– Rainer Maria Rilke –

Tag- & Nachtruf

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G&R Bestattungen mit Gefühl und Rücksicht

Wenn Bürokratie Ihnen gerade zuviel wird. Wir kümmern uns um alle Formalitäten.

Im Trauerfall gibt es eine große Anzahl an Formalitäten zu erledigen, bei denen wir Sie gerne komplett entlasten.

Unser Haus verfügt über einen ausgezeichneten Formalitätenservice.

Wir übernehmen für Sie beispielsweise sämtliche Abmeldungen bei allen Behörden (benötigte Dokumente), Versicherungen, Vereinen, Organisationen und Unternehmen.

 

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Rufen Sie uns an oder lassen Sie sich in unseren Geschäftsräumen in Schneverdingen beraten. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin auch gerne an einem Ort Ihrer Wahl.

– Arthur Schopenhauer

Meistens belehrt erst der Verlust uns über den Wert der Dinge.

Abmeldungen

Hätten Sie daran gedacht?

Im Trauerfall entstehen einige notwendige und leider auch häufig bürokratisch mühsame Aufwände, die wir Ihnen gerne abnehmen.

Dazu gehören typischerweise die Abmeldungen bei allen Behörden wie z.B. Polizei, der Rentenversicherung, bei Krankenkassen und Versicherungen oder die Abmeldungen des Rundfunkbeitrages (GEZ) und anderer haushaltsbezogener Dienstleister wie z.B. Telekommunikations- und Stromanbieter oder auch Vereine wie z.B. ADAC, Organisationen und Unternehmen. Wir erledigen das für Sie umgehend, zuverlässig und mit Abmeldegarantie bei jedem beliebigen Empfänger.

 

Wichtig und wissenswert

Wir benötigen im Trauerfall, je nach Familienstand des Verstorbenen, nachfolgende Unterlagen:

Bei Ledigen

  • Geburtsurkunde

Bei Verheirateten

  • Heiratsurkunde & Geburtsurkunde

Bei Geschiedenen

  • Heiratsurkunde & Geburtsurkunde sowie Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

Bei Verwitweten

  • Heiratsurkunde & Geburtsurkunde sowie Sterbeurkunde Ehepartner

Personalausweiß des Verstorbenen

Versicherungen

  • Sterbegeld-, Lebens- oder Unfallversicherungen, Originalpolicenschein zu Auszahlungen

Rentenversicherungsnummern

  • Diese befinden sich auf dem Rentenbescheid bzw. dem Rentenausweis oder auch auf dem Kontoauszug des Girokontos

Angaben zu betrieblichen Renten

Krankenversicherungskarte

Schwerbehindertenausweis

Kleidung

Digitaler Nachlaß

Alle Formalitäten rund um das Internet.

Zusätzlich bieten wir Ihnen die Möglichkeit, auch den digitalen Nachlass des Verstorbenen durch unseren Dienstleister regeln zu lassen. Diese Zusatzleistung ist sinnvoll, wenn Sie keine Kenntnis und/oder keinen Zugriff auf die digitalen Hinterlassenschaften des Verstorbenen haben, jedoch eine regelmäßige Internetnutzung zu Lebzeiten bestand bzw. nicht auszuschließen ist. Bei Deutschlands führenden Webanbietern lassen wir prüfen, ob ein Account, eine Mitgliedschaft oder ein Vertrag mit der verstorbenen Person besteht. Sie legen fest, ob so ermittelte Konten gekündigt oder auf Sie übertragen werden sollen. Damit schützen Sie sich ggf. vor unnötig weiterlaufenden Kosten aus Verträgen. Werden Guthaben oder andere Vermögenswerte ermittelt, kommt es in der Regel zur Auszahlung bzw. Übertragung an die Erben.

Soziale Netzwerke

Auch wenn laut BGH-Urteil im Internet veröffentlichte Profile des Verstorbenen bei Sozialen Netzwerken wie z.B. Facebook, Xing, LinkedIn, Twitter, Instagram u.a. auf Wunsch der Angehörigen deaktiviert oder gelöscht werden dürfen, kann es durchaus sein, dass es hierzu anwaltliche Unterstützung bedarf. Gerne lassen wir dies durch unseren Dienstleiter prüfen und besprechen mit Ihnen weiter Schritte.

Kontaktieren Sie bei Fragen oder bezüglich eines Angebotes gerne unseren Dienstleister:

PLS EDV

Ihr Ansprechpartner: Herr Leser

– Albert Schweizer –

Das einzig Wichtige im Leben, sind die Spuren von Liebe, die wir hinterlassen, wenn wir gehen.